Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Systematio – Fabian Knecht

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Leistungen von Systematio (Fabian Knecht – Einzelunternehmen), Inhaber: Fabian Knecht, Rothenburgstraße 38, 12163 Berlin, Deutschland („Systematio") gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde").

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Systematio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (E-Mail genügt) zustimmt.

(3) Rangfolge der Vertragsdokumente (bei Widersprüchen):

  1. Individualvertrag/unterzeichnete Vereinbarung (inkl. Leistungsbeschreibung/SLA/AVV),
  2. Angebot/Leistungsbeschreibung/Projektplan von Systematio,
  3. diese AGB.

(4) Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, Erweiterungen, Nachträge und Zusatzleistungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Leistungsgegenstand, Vertragsart

(1) Systematio erbringt Leistungen u. a. in den Bereichen:

  • Growth Marketing & Strategieberatung
  • Performance Marketing (Meta Ads, Google Ads, LinkedIn Ads)
  • Lead-Generierung & Funnel-Entwicklung
  • Landing Pages & Webdesign/-entwicklung
  • Website-Hosting & Domain-Verwaltung
  • E-Mail-Marketing & Outreach-Kampagnen
  • Social Media Setup & Strategie
  • UGC-/Community-Mobilisierung
  • Google Business Optimierung & Review-Management
  • Tracking & Analytics (GA4, GTM)
  • Chatbots & Voicebots / Automatisierungen
  • CRM-Einrichtung & Automationen
  • Content-Erstellung & Copywriting
  • sowie sonstige digitale Marketing-Services

(2) Grundsatz: Dienstvertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet Systematio Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg (z. B. Umsatz, ROAS, Leads, Rankings, Freigaben durch Plattformen, Verfügbarkeit Dritter).

(3) Werkvertrag nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wird ausnahmsweise ein Werk geschuldet (z. B. „Website fertig nach Spezifikation"), gelten ergänzend die Regelungen zur Abnahme/Gewährleistung in diesen AGB.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Angebote von Systematio sind freibleibend, sofern nicht als verbindlich bezeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • (a) schriftliche Annahme eines Angebots (Textform genügt),
  • (b) Unterzeichnung eines Vertrages, oder
  • (c) Beauftragung/Leistungsabruf durch den Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden, Freigaben, Inhalte

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Budgets, CI-Vorgaben, Assets, Produkt-/Leistungsdaten, rechtliche Texte (Impressum/Datenschutz/Cookie-Texte etc.), Einwilligungen sowie Ansprechpartner bereit.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher bereitgestellter Informationen/Inhalte sowie für Vorgaben/Weisungen (u. a. Claims, Pflichtangaben, Wettbewerbs-/Marken-/Urheberrecht).

(3) Soweit Systematio Entwürfe, Anzeigen, Texte, Creatives, Tracking-Setups, Automationen, Landing Pages, Websites oder Bot-Skripte erstellt, obliegt dem Kunden die fachliche, rechtliche und inhaltliche Prüfung vor Nutzung/Livegang.

(4) Freigabe- und Rügefrist: Lieferungen/Entwürfe/Ergebnisse gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform substantiiert widerspricht, sofern kein abweichender Termin vereinbart ist und Systematio den Kunden bei Bereitstellung auf die Genehmigungswirkung seines Schweigens hingewiesen hat.

(5) Keine Haftung nach Freigabe: Nach Freigabe bzw. nach Ablauf der Rügefrist übernimmt Systematio keine Haftung für inhaltliche Fehler, Falschinformationen, Rechtschreibfehler, Pflichtangaben, unzulässige Werbeaussagen oder sonstige Verstöße, die auf Kundenvorgaben, Kundendaten oder unterlassene Kundenprüfung zurückgehen.

§ 5 Projektablauf, Korrekturen, Verzug durch Kunden

(1) Standardprozess: Briefing → Konzept → Umsetzung → Review → ggf. Korrektur → Livegang.

(2) Korrekturschleifen:

  • (a) Fixpreisprojekte: max. 2 Korrekturschleifen inkludiert, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
  • (b) Stundenbasierte Projekte: Korrekturen werden stets nach Aufwand abgerechnet.

(3) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Systematio Termine/Fristen angemessen verschieben. Mehrkosten trägt der Kunde.

(4) Retainer trotz Kundenverzug: Retainer-Abrechnung beginnt zum vereinbarten Startdatum unabhängig von Verzögerungen durch den Kunden.

(5) Prioritätszuschlag (Projektgeschäft): Verursacht der Kunde eine Verzögerung und verbleiben ab Eintritt der Verzögerung maximal 7 Tage bis zur vereinbarten Deadline, darf Systematio einen Zuschlag i. H. v. 25 % auf die betroffene Projektvergütung berechnen, soweit zur Priorisierung erforderlich, oder einen neuen Terminplan anbieten.

§ 6 Einsatz von Subunternehmern, externe Partner

(1) Systematio darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Freelancer und externe Dienstleister einsetzen (z. B. Designer, Media Buyer, Entwickler, Texter, SEO-Manager, Foto-/Videografen, Rechts-/Datenschutzberater, Druckdienstleister, digitale Serviceprovider).

(2) Der Kunde erteilt hierfür eine generelle Zustimmung.

(3) Kommunikation mit Subunternehmern erfolgt grundsätzlich ausschließlich über Systematio, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

§ 7 Drittanbieter-Plattformen, Tools, Accounts

(1) Leistungen können von Drittanbietern abhängen (u. a. Google, Meta, TikTok, LinkedIn, Shopify, WordPress, Hostinger, HubSpot, Superchat, Make/Zapier, GA4/GTM, KI-Tools, E-Mail-Plattformen). Für deren Verfügbarkeit, Policies, Preisänderungen, Sperrungen, Prüfungen oder Freigaben ist Systematio nicht verantwortlich.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, führt der Kunde Drittanbieter-Verträge im eigenen Namen und trägt Lizenz-, Nutzungs-, Media- und Toolkosten.

(3) Werden Accounts ausnahmsweise durch Systematio gebucht/geführt, erstattet der Kunde alle Kosten; Systematio kann Vorschüsse verlangen.

(4) Keine Haftung für Datenverluste/Tracking-Ausfälle/Performance-Veränderungen durch Drittanbieter-Updates, Browser-/OS-Änderungen, Consent-Einstellungen oder Plattform-Policies.

§ 8 Besondere Regelungen Performance Marketing / Media

(1) Keine Garantie für Performance (ROAS/Umsatz/Leads/CPL/CAC/Ranking). Prognosen sind unverbindlich.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für Rechtmäßigkeit der beworbenen Produkte/Leistungen, Claims, Landingpages, Pflichtinformationen sowie Nachweise (insb. regulierte Branchen/Health Claims).

(3) Kontosperrungen, Anzeigenablehnungen, Policy-Verstöße oder eingeschränkte Auslieferung liegen im Risikobereich des Kunden, soweit sie auf Inhalte, Produkte, Kundenvorgaben oder Plattformentscheidungen zurückgehen.

§ 9 E-Mail-Marketing, Outreach- und Kaltakquise-Kampagnen

(1) Rollen und Verantwortlichkeit: Soweit Systematio für den Kunden E-Mail-, Messenger- oder vergleichbare Outreach-Kampagnen (einschließlich Kaltakquise) konzipiert, aufsetzt oder operativ durchführt, erfolgt der Versand im Namen, im Auftrag und im Interesse des Kunden sowie regelmäßig über Systeme, Accounts und Domains des Kunden. Absender der Nachrichten im rechtlichen Sinne sowie datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) ist der Kunde.

(2) Rechtliche Zulässigkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Kampagnen, insbesondere für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen bzw. sonstiger Rechtsgrundlagen nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO, die Zulässigkeit der Ansprache der ausgewählten Zielgruppen, die Rechtmäßigkeit verwendeter Kontakt- und Lead-Listen (auch soweit diese von Systematio nach Vorgaben des Kunden recherchiert oder aufbereitet und vom Kunden freigegeben wurden) sowie die Einhaltung von Impressums-, Informations- und Abmeldepflichten.

(3) Weisungsgebundene Durchführung: Systematio wird im Rahmen solcher Kampagnen als weisungsgebundener Dienstleister des Kunden tätig. Eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Kampagnen, Zielgruppen oder Kontaktlisten durch Systematio erfolgt nicht und ist nicht geschuldet; Systematio erbringt keine Rechtsberatung.

(4) Freistellung: Der Kunde stellt Systematio und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit solchen Kampagnen geltend gemacht werden — insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (§ 7 UWG), Ansprüche von Mitbewerbern sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden und datenschutzrechtliche Ansprüche Betroffener (einschließlich Art. 82 DSGVO) — jeweils einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch behördliche Bußgelder und Verfahrenskosten, die gegen Systematio wegen der Durchführung der vom Kunden beauftragten und freigegebenen Kampagnen verhängt werden. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Verstoß auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Systematio beruht und nicht auf Vorgaben, Weisungen, Listen oder Freigaben des Kunden zurückzuführen ist.

(5) Ablehnungs- und Aussetzungsrecht: Systematio ist berechtigt, die Durchführung oder Fortsetzung von Kampagnen abzulehnen oder auszusetzen, wenn nach Einschätzung von Systematio erhebliche rechtliche Risiken bestehen (z. B. fehlende Einwilligungen, unklare Herkunft von Kontaktdaten, behördliche oder gerichtliche Beanstandungen). Der Vergütungsanspruch von Systematio bleibt hiervon unberührt, soweit der Kunde die zugrunde liegenden Umstände zu vertreten hat.

§ 10 KI-/Automatisierungstools, Bots, Inhalte

(1) Systematio darf KI-Tools und Automationen einsetzen.

(2) KI-Outputs können fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Outputs vor Nutzung fachlich und rechtlich zu prüfen.

(3) Systematio haftet nicht für Falschinformationen/unzulässige Aussagen/Rechtsverstöße aus KI-Outputs, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Systematio vorliegt und der Kunde seine Prüfpflicht verletzt.

§ 11 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung – einschließlich des jeweils maßgeblichen Stundensatzes – ergibt sich aus Angebot bzw. Vertrag und kann für jeden Kunden und jeden Auftrag individuell vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung, gilt Abrechnung nach Aufwand zum Stundensatz von 120 € netto.

(2) Zahlungsmodalitäten (Projektgeschäft):

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50 % nach Lieferung/Abnahme

(3) Zahlungsmodalitäten (Retainer/Dauerschuldverhältnis): Retainer sind monatlich im Voraus fällig.

(4) Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(5) Fremdkosten (Media Spend, Lizenzen, Plugins, Stock, Druck/Produktion, Reisekosten) werden nach vorheriger Zustimmung als durchlaufende Kosten abgerechnet.

(6) Bei Zahlungsverzug kann Systematio Leistungen nach Mahnung aussetzen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen: Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und/oder Umstellung auf Vorauszahlung.

(7) Verzugszinsen und Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Umfang.

(8) Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(9) Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(10) Variable/erfolgsbezogene Vergütung: Ist eine variable Vergütung (z. B. pro Lead, Termin oder Abschluss) vereinbart, sind Messbasis die Tracking-Systeme und Reports von Systematio bzw. die vertraglich vereinbarte Attributionslogik. Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Reports in Textform substantiiert zu erheben; andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern Systematio im Report auf diese Frist und die Genehmigungswirkung hingewiesen hat.

§ 12 Abnahme (nur bei Werkleistungen), fiktive Abnahme

(1) Bei Werkleistungen erfolgt Abnahme nach Bereitstellung.

(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Abnahme oder keine wesentliche, substantiiert gerügte Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine abweichende Frist vereinbart ist und Systematio den Kunden bei Bereitstellung auf die Abnahmewirkung seines Schweigens hingewiesen hat.

(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§ 13 Nutzungsrechte, Quellmaterial, Weitergabe

(1) Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei Systematio.

(2) Nach Zahlung erhält der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang/Zweck. Keine Weitergabe an Dritte/andere Agenturen ohne Zustimmung.

(3) Offene Dateien/Quellmaterial sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart und ggf. gesondert vergütet.

(4) Systematio darf generisches Know-how/Templates/Methoden weiterverwenden, ohne vertrauliche Kundeninfos offenzulegen.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Systematio verpflichtet sich, alle vom Kunden überlassenen Zugangsdaten, Passwörter und vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags zu verwenden.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung durch Subunternehmer erforderlich; diese werden entsprechend verpflichtet.

(3) Nach Projektabschluss werden Zugangsdaten auf Wunsch des Kunden gelöscht oder zurückgegeben.

§ 15 Referenzen

(1) Systematio darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo/Projektbeschreibung, ggf. Screenshots), sofern der Kunde nicht widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (Textform genügt).

(2) Auf Wunsch (schriftlich) auch anonymisiert.

§ 16 Gewährleistung (Werk) / Mängel

(1) Bei Werkleistungen: Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen.

(2) Zunächst Nacherfüllung; weitergehende Ansprüche nur nach Maßgabe der Haftung.

§ 17 Haftung

(1) Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Haftungsobergrenze (Cap): In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung von Systematio insgesamt beschränkt auf die vom Kunden für den betroffenen Auftrag geschuldete Nettovergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen (Retainer) ist maßgeblich die Nettovergütung der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und reine Vermögensfolgeschäden ausgeschlossen. Für die Wiederherstellung von Daten haftet Systematio bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(5) Keine Haftung für:

  • (a) Inhalte/Angaben/Vorgaben des Kunden,
  • (b) Datenschutz-/Wettbewerbs-/IP-Verstöße aus Kundenvorgaben oder fehlender Kundenprüfung,
  • (c) Entscheidungen/Policies/Verfügbarkeit von Drittanbietern/Plattformen,
  • (d) Tracking-/Messabweichungen (Consent/Browser/OS/Plattformänderungen),
  • (e) Sperrungen/Ablehnungen/Limitierungen von Werbekonten durch Plattformen.

(6) Die Beschränkungen der Absätze 2 bis 5 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(7) Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Vertretern und Subunternehmern.

§ 18 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Systematio und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aufgrund

  • (a) vom Kunden bereitgestellter Inhalte,
  • (b) Kundenvorgaben/Weisungen,
  • (c) rechtswidriger Produkte/Claims, oder
  • (d) Verletzung von Prüf-/Mitwirkungspflichten

geltend gemacht werden.

(2) Die besondere Freistellung für Outreach-Kampagnen nach § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 19 Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV), Verantwortlichkeiten

(1) Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO und stellt Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Consent, Löschkonzepte und Betroffenenrechte sicher.

(2) Soweit Systematio personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines separaten AVV nach Art. 28 DSGVO. Ohne AVV darf Systematio die Leistung verweigern/aussetzen.

(3) Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für Unterauftragnehmer; Systematio informiert über wesentliche Änderungen und räumt ein angemessenes Widerspruchsrecht ein, soweit erforderlich.

(4) Datenübermittlung an Werbeplattformen: Für den Upload und die Auswahl von Kunden- oder Interessentendaten an Werbeplattformen (z. B. Custom Audiences bei Meta oder Google) ist allein der Kunde als Verantwortlicher zuständig; er stellt die erforderliche Rechtsgrundlage sicher. Soweit hierbei eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Plattformbetreibern (Art. 26 DSGVO) entsteht, obliegt der Abschluss entsprechender Vereinbarungen dem Kunden.

(5) Consent in Funnels und Formularen: Einwilligungs- und Datenschutztexte in Funnels, Lead-Formularen und auf Landingpages (einschließlich der Ausgestaltung von Double-Opt-In-Verfahren) stellt der Kunde bereit oder gibt sie frei; ihre rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.

(6) Systematio erbringt keine Rechtsberatung; Hinweise ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

§ 20 Laufzeit, Kündigung, Übergabe

(1) Projektgeschäft: Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Zahlung.

(2) Retainer/Dauerschuldverhältnis:

  • Mindestlaufzeit: 6 Monate
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende
  • Automatische Verlängerung um jeweils 6 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt

(3) Hosting: Laufzeit und Kündigung gemäß separatem Hosting-Vertrag.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(5) Übergabe/Export/Dokumentation nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz, hilfsweise zum Stundensatz gemäß § 11 Abs. 1.

(6) Hosting: Nach Vertragsende kann Systematio Daten nach angemessener Frist (mind. 30 Tage) löschen; Kunde ist für Sicherung/Export verantwortlich.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(8) Ausschluss § 627 BGB: Das Recht zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

§ 21 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Systematio kann Preise anpassen, wenn Kostensteigerungen (Personal, Tools, Drittanbieter, Inflation) dies erfordern.

(2) Mitteilung in Textform mit angemessener Vorlaufzeit (mind. 4 Wochen); bei Widerspruch Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

(3) Eine Preisanpassung nach Absatz 1 ist höchstens einmal pro Vertragsjahr zulässig.

§ 22 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (Plattform-/Provider-Ausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe etc.) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand: Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(5) Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: Juli 2026

Kontakt:
Systematio – Fabian Knecht
Rothenburgstraße 38
12163 Berlin
E-Mail: kontakt@systematio.com